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betrugsabkommen: neue brüsseler daumenschrauben


betrugsabkommen

"liechtensteiner vaterland" vom 12. februar 2009.

Die Front bröckelt

Im Streit ums Bankgeheimnis hat sich Deutschlands Finanzminister Peer Steinbrück in der EU durchgesetzt. Einstimmig verlangten die EU-Finanzminister gestern in Brüssel Nachbesserungen am Betrugsabkommen mit Liechtenstein.

Von Wolfgang Frey

Brüssel/Vaduz. - Die Front bröckelt, und sie bröckelt rasch. Mit Österreich und Luxemburg haben im Streit um das Bankgeheimnis gestern die letzten beiden Verbündeten Liechtensteins die Handtücher geworfen: Ohne Diskussion und Gegenstimme forderten die in Brüssel versammelten EU-Finanzminister die EU-Kommission zu weiteren Verhandlungen mit Liechtenstein über das an sich bereits vor Monaten fertig ausgehandelte, aber ebenfalls seit Monaten von Deutschland blockierte Betrugsabkommen auf.

Inhaltlich ist das Mandat der Kommission, die gestern von den Ministern «dringend eingeladen» wurde, den Text des Abkommens nachzuverhandeln, klar: Ziel ist eine «effektive» Amtshilfe Liechtensteins, zudem der «Zugang zu Informationen» bezüglich «aller Arten von Kapitalanlagen, insbesondere Stiftungen und Trusts».

Mindeststandard TIEA
In dem Beschluss, der dem «Vaterland» vorliegt, nehmen die Finanzminister ausdrücklich Bezug auf weitergehende Vereinbarungen Liechtensteins mit «Drittstaaten». Die EU-Kommission müsse in den Verhandlungen «mindestens» ähnliche Zugeständnisse erhalten. Im vor wenigen Wochen unterzeichneten Informationsaustauschabkommen mit den USA (TIEA) hatte sich Liechtenstein bereit erklärt, den US-Steuerfahndern in begründeten Verdachtsfällen von Steuerhinterziehung Einsicht in Liechtensteiner Kontendaten zu gewähren.

Die EU-Finanzminister wollen das Dossier offenbar schnell unter Dach und Fach bringen. Die EU-Kommission muss dem Rat der Minister nach dem Beschluss «spätestens bis Mai» Bericht über den Stand der Gespräche erstatten.

Regierungschef Otmar Hasler beharrte bislang stets darauf, Amtshilfe nur in Verdachtsfällen von Steuerbetrug zu gewähren, der auch in Liechtenstein strafrechtlich verfolgt wird, nicht aber in Fällen einfacher Steuerhinterziehung. Darauf hatte sich Liechtenstein im Sommer mit der EU zunächst grundsätzlich geeinigt. Darüber hinaus bot die Regierung weitergehende Zugeständnisse im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen mit einzelnen EU-Ländern an. Die nun geforderten Nachverhandlungen dürften vor allem darauf zielen, mit Liechtenstein analog zum TIEA auch Amtshilfe in Verdachtsfällen von Steuerhinterziehung zu vereinbaren. Damit würde das Bankgeheimnis für Kunden aus EU-Ländern weiter aufgeweicht, ebenso die sprichwörtliche Diskretion der Liechtensteiner Stiftung.

«Unsere Haltung ist unverändert»
Hasler sagte dem «Vaterland» gestern, die Haltung Liechtensteins zum ausverhandelten Betrugsbekämpfungsabkommen sei «unverändert». Die Regierung werde den Beschluss der EU-Finanzminister in den nächsten Tagen «genau analysieren».

Unterdessen ist allerdings auch innerhalb der EU umstritten, wie weit die Amtshilfe in Steuerfragen gehen soll. Bislang gilt EU-intern wie auch nach der Liechtensteiner Lesart des bislang vorliegenden Entwurfs für das Betrugsabkommen die Priorität des nationalen Rechts, das sogenannte Neapel-II-Prinzip: Wenn ein Land bei den eigenen Bürgern keine Zwangmittel zur Einsicht von Bankkonten kennt, gilt dies auch für Ersuchen aus einem anderen Staat.

Dieses Prinzip hat EU-Steuerkommissar Laslo Kovacs letzte Woche mit seinem Vorschlag für eine Revision der EU-internen Amtshilfe allerdings infrage gestellt. Künftig soll danach weder das österreichische noch das Luxemburger Bankgeheimnis vor der Erteilung von Auskünften schützen. Bislang haben sich beide Länder zu Kovacs Vorschlägen skeptisch geäussert. Doch womöglich bröckelt demnächst auch diese Front.


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