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der saal ist derart abgesichert, das journalisten kaum informationen aus dem gericht herausbekommen. al qaida-verfahren am frankfurter landgericht. für ddp, 2002

xpl055 pl 3 DDP 0515 über ddp vom 16.04.02 16:01:00
Terrorismus/Prozesse/Al Qaida/ZF1/

(Zusammenfassung - Neu: Weitere Details)
Frankfurter Al-Qaida-Prozess eröffnet
Ein Angeklagter wegen Pöbeleien aus dem Saal entfernt - Gericht gleicht Festung

--Von Wolfgang Frey und Stefan Höhle--
(Mit Bildern)

Frankfurt/Main (ddp). Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen und mit dem Ausschluss eines der fünf Angeklagten hat am Dienstag in Frankfurt am Main der mit Spannung erwartet Al-Qaida-Prozess begonnen. Der Algerier Lamine M. wurde eine Viertelstunde nach Eröffnung der Hauptverhandlung wegen Pöbeleien aus dem Gerichtssaal entfernt und zunächst für den ersten Verhandlungstag vom Verfahren ausgeschlossen. Der ebenfalls angeklagte Aeurobi B. verwahrte sich gegen eine Gleichsetzung mit den Attentätern vom 11. September. Unterdessen wurde am frühen Nachmittag die Anklageschrift verlesen.

Lamine M. forderte seine vier Mitangeklagten beim Betreten des Gerichtssaals am Mittag lautstark auf arabisch auf, keine Aussage zu machen und sich vor den Richtern nicht von den Plätzen zu erheben. Dazu zitierte er Koranverse. Mehrmals rief der Algerier: "Ich brauche das Gericht nicht. Mein Gott ist mein Verteidiger." Er brüllte ferner: "Das sind alles Juden!" Außerdem rief er zur Richterbank gewandt: "Das ist eine Schlange, guck' Dir seinen Kopf an." Im Wiederholungsfall drohte das Gericht dem Araber den Ausschluss vom Verfahren und eine Ordnungsstrafe an.

Der Angeklagte Aeurobi B. protestierte gegen die "Gleichstellung mit den Tätern in den USA" in der Öffentlichkeit. Er habe mit "Entsetzen gehört", was unter Berufung auf seinen Glauben am 11. September in New York passiert sei. Der Mann fügte hinzu: "Und ich habe mich sofort davon distanziert." Die Sicherheitsvorkehrungen kritisierte er als Panikmache. Es gebe "keinen", der einen Befreiungsversuch unternehmen werde. Sein Anwalt Achim Groepper kündigte noch für den ersten Verhandlungstag eine Stellungnahme seines Mandanten zu den Vorwürfen der Anklage an.

Vier der fünf angeklagten Algerier sollen im Jahr 2000 einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg oder möglicherweise auf die Synagoge der französischen Stadt geplant haben. Allen fünf wirft Generalbundesanwalt Kay Nehm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.

Wegen der Sicherheitsmaßnahmen und der vom Bundesverfassungsgericht am Montag erlaubten Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal hatte sich der für 10.00 Uhr geplante Beginn des Prozesses um rund zweieinhalb Stunden verschoben. Nach den Fernsehaufnahmen wurde der Saal nochmals durchsucht.

Das Gerichtgebäude in der Frankfurter Innenstadt glich am Dienstag einer Festung. Um einen möglichen Anschlag zu verhindern, wurden einige Straßen im Viertel gesperrt, das Gebäude mit Betonmauern und patrouillierenden Polizisten gesichert. Aus der Luft überwachten Sicherheitskräfte die Lage um den abgeriegelten Gerichtskomplex aus einem Hubschrauber.

Vier der Männer waren am zweiten Weihnachtsfeiertag 2000 in einer Wohnung im Frankfurter Stadtteil Eckenheim von Fahndern des Bundeskriminalamts und einer GSG-9-Einheit festgenommen worden. Dort stießen die Ermittler neben Schusswaffen auf Sprengstoffmaterialien, Zünder und Schaltpläne, die nach Einschätzung Nehms zum Bau einer Nagelbombe vorgesehen waren, die wenige Tage später in Straßburg hochgehen sollte. Der fünfte Angeklagte wurde im April 2001 in Frankfurt verhaftet.


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