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notoperation

schwere zeiten für verjährungsstrategien. ein special aus wirtschaft regional vom 20. märz 2010

verjaehrungsstrategie lebensversicherung steuerhinterziehung

Deutsche Frage ungelöst

Deutsche Finanzämter fragen ihre Steuerbürger neu nach Geld im Ausland. Das macht sogenannte Verjährungsstrategien, die undeklarierte Gelder reinwachschen sollen, noch heikler. Einigen Akteuren am Finanzplatz Vaduz stockt der Atem.

Von Wolfgang Frey

Der liechtensteinische Vermögensverwalter nimmt das neue deutsche Steuerformular zur Hand, liest die neue Gewissensfrage in der Zeile 108, lässt das Papier langsam sinken und sagt dann konsterniert: «Dann geht das ja alles gar nicht mehr.» Gerade hatte er noch wortreich über «Verjährungs- und Exitstrategien» für jahrelang undeklarierte Gelder ausländischer Steuerhinterzieher geplaudert. Nun muss er erst mal durchatmen.

Ungewohnte Frage
«Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?» heisst es neu im Formular für die Einkommensteuererklärung 2009. So direkt hat das deutsche Finanzamt seine Steuerbürger seit der Abschaffung der Vermögenssteuer noch nie gefragt. Deutsche Steuerrechtsexperten sagen zwar, wer sich schon für eine wasserdichte «Verjährungsstrategie» entschieden habe, dürfe bei der Frage straflos lügen, das Risiko des Auffliegens bleibt aber.

«Verjährungs- oder Exitstrategien» nennt man an den lange mit einem strikten Bankgeheimnis bewehrten und bei steueraversen Deutschen beliebten alpinen Finanzplätzen Österreich, Schweiz und Liechtenstein die Antworten, die man den durch Steueraffäre, Datenklauaffären und Bankgeheimnisaufweichung verunsicherten Kunden mit undeklariertem Geld gerne geben möchte. Strategien mit denen sich dieses Geld wieder in den legalen Steuerkreislauf einbringen lässt, ohne kostspielige Selbstanzeige oder das Risiko einer Geld- oder Gefängnisstrafe. Im Fall der auf diesen Finanzplätzen reich vertretenen deutschen Kundschaft verjährt Steuerhinterziehung nach zehn Jahren.

Da Deutschland keine Vermögenssteuer mehr kennt und nur die Deklaration der Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden verlangt, muss undeklariertes Geld zur Verjährung zehn Jahre lang so angelegt werden, dass es keine steuerpflichtigen Erträge abwirft, also nicht wieder neue Steuerhinterziehungstatbestände entstehen.

Legalisierender Mantel
Eine der «Verjährungsstrategien» lautet, das Vermögen als Gold im Schweizer Safe zu überwintern, eine andere, es in einen Luxemburger Dachfonds zu stecken, eine weitere, es in eine liechtensteinische Lebensversicherung zu packen.

Letztere muss nach deutschen Recht erst am Ende der Laufzeit deklariert werden, wenn die Verjährungsfrist dann erreicht wird, ist aus undeklariertem Geld steuerlegales geworden, die Besteuerung ist moderat. Das klingt nach dem «Ei des Kolumbus». Ist es aber nicht, sagen Experten mit Blick auf das inzwischen aufgeweichte Bank- und Versicherungsgeheimnis und das wachsende Arsenal der Steuerfahnder.

Die neue Frage in der Steuererklärung sorgt zusätzlich für Verunsicherung. Sie steht psychologisch geschickt auf der letzten Seite direkt über dem Feld für die Unterschrift.

Ein Liechtensteiner Treuhänder formuliert es so: «Für die deutschen Altkunden warten alle noch auf eine Patentlösung.»

Gewissensfrage Nummer 108

Deutschlands Steuerbehörden lassen nicht locker. Mit einer zweifelhaften neuen Frage im Formular der Steuererklärung für das Jahr 2009 forschen sie die Steuerbürger aus. Es geht um Geld im Ausland – auch solches bei Versicherungen.

Von Wolfgang Frey

Die Gewissensfrage steht in Zeile 108. «Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?», fragt der deutsche Fiskus seine Steuerbürger neu im Formular für die Einkommensteuererklärung 2009. Im Unterschied zu den meisten anderen Fragebögen fehlt ein Feld für «weiss nicht». Es gibt nur «ja» oder «nein». Das macht Verschweigen schwierig. Wer undeklariertes Geld im Ausland hat und die Erträge daraus hinterziehen will, muss nun schriftlich lügen. Direkt über dem Feld für die Unterschrift.

Bewusst platziert
«Es geht wohl vor allem darum, Leute aus der Reserve zu locken», sagt Saskia Bonenberger, Partnerin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. «Die Frage ist sicher ganz bewusst direkt über der Unterschriftszeile platziert.»

Die Frage 108 wirft Fragen auf. Nicht nur nach Geld im Ausland. Auch die nach ihrer Rechtmässigkeit: «Ich halte die Frage für problematisch: Wenn ich undeklariertes Geld im Ausland habe und mit ‹ja› antworte, bringe ich mich ja selbst in Gefahr», sagt der deutsche Rechtsanwalt und Steuerstrafrechtler Professor Jürgen Wessing aus Düsseldorf. «Es gibt aber den verfassungsmässigen Grundsatz, dass man sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen muss.» Zudem dürfe der Staat «keine anlasslose Ausforschung» betreiben und alle Steuerzahler mit Geld im Ausland quasi unter einen Generalverdacht stellen: «Es wird ja auch nicht gefragt, ob man Geld im Inland hat: Dahinter steht der Verdacht, dass Geld im Ausland grundsätzlich undeklariertes wäre», sagt Wessing. Er prophezeit: «Diese Formulierung wird mit Sicherheit angegriffen werden.»

Schweisstreibende Formulierung
Doch bis die Formulierung vielleicht im Formular für 2010 gekippt wird, wird sie Zehntausenden Steuerhinterziehern den Schweiss auf die Stirn treiben.

Bleibt die Frage nach den Folgen einer falschen Antwort auf Frage 108. «Wer undeklariertes Geld im Ausland hat und ‹nein› ankreuzt, macht es damit auch nicht schlimmer: Die Steuerhinterziehung passiert ja schon mit dem nicht Angeben der steuerpflichtigen Erträge dieses Kapitals», sagt Wessing. Und wer sein undeklariertes Geld im Ausland schon 2008 in eine Anlage gepackt hat, die keine steuerpflichtigen Erträge abwerfe, könne für 2009 «nein» ankreuzen, «ohne dadurch zum Steuerhinterzieher zu werden».

Steuerexpertin Bonenberger erklärt, warum: «Wer sein undeklariertes Geld zum Beispiel 2008 in eine steuerkonforme Lebensversicherung in Liechtenstein gesteckt hat, hat natürlich eine ‹nachhaltige Beziehung zu einem ausländischen Finanzinstitut›». Trotzdem könne er ‹nein› ankreuzen: «Denn Steuerhinterziehung ist laut Abgabenordnung nur dann Steuerhinterziehung, wenn man ‹über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht›.» Da während der Laufzeit der Lebensversicherung – sofern sie von deutschen Steuerbehörden anerkannt ist – keine steuerpflichtigen Erträge anfallen, sei ein falsches Kreuz in der Steuererklärung für 2009 damit kein Tatbestand der Steuerhinterziehung, sagt Bonenberger. Vorausgesetzt natürlich, man habe nicht noch andere undeklarierte Auslandsvermögen, die steuerpflichtige Zinserträge generieren. «Theoretisch könnte es also funktionieren, so nach zehn Jahren, also nach Ablauf der Verjährungsfrist und der Versicherung, die Erträge daraus in der Steuererklärung anzugeben», sagt Bonenberger. «Das undeklarierte Geld wäre so wieder deklariert.» Der Vorteil bei der Lebensversicherung: Die Steuer auf die Auszahlung ist vergleichsweise moderat.

Gefährliche Varianten
Die sogenannten Verjährungsstrategien, mit denen sich undeklariertes Geld im Fall deutscher Steuerhinterzieher binnen zehn Jahren in steuerlegales wandeln lässt, sind damit nach wie vor möglich. Zu ihnen zählt auch die Variante, Gold in den Banksafe zu legen, weil das keine Zinsen abwirft. Das ist aber riskant. Stürzt der Goldpreis vom derzeit extrem hohen Niveau, ist ein Grossteil des Geldes weg.

«Es gibt aber theoretisch noch viel interessantere Lösungen, um die Verjährungsfrist für die Steuerhinterziehung zu überbrücken», sagt der deutsche Steuerexperte und Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass aus Wiesbaden. «Man kann sein undeklariertes Geld zehn Jahre in einen Luxemburger Dachfonds parken, da fallen während der Laufzeit auch keine Zinsen an, aber man kann jederzeit über sein Geld verfügen.»

Aufgeweichte Geheimnisse
Soweit die Theorie. Wessing warnt vor allem mit Blick auf die bei Deutschen beliebten Lebensversicherungslösungen: «Das ist kein Ei des Kolumbus, es gibt kein ein Ei des Kolumbus.» Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist seien die Recherchemöglichkeiten der Finanzämter wahrscheinlich so ausgefeilt, «dass ein Grossteil dieser ‹Verjährungslösungen› das Ende dieses Weges nicht mehr erlebt», sagt der Steuerstrafrechtler. Die Kooperation zwischen den Staaten werde enger. «Und wer hätte wohl vor fünf Jahren gedacht, dass es mit Liechtenstein je ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuerhinterziehungsverdachtsfällen geben würde?». Das hat nicht nur das Bank-, sondern auch das Versicherungsgeheimnis aufgeweicht.

Jarass gibt zudem zu bedenken: «Gott allein weiss, ob nicht auch bei einer liechtensteinischen Versicherung mal eine CD geklaut wird.»


Liechtensteinische Versicherer in der Legalitätsfalle

Die liechtensteinischen Lebensversicherer stecken in einem Dilemma: Gerade weil ihre Produkte konform mit deutschen Gesetzen sind, lassen sie sich zur Steuerhinterziehung und für Verjährungsstrategien missbrauchen.

Von Wolfgang Frey

Erst die «Frankfurter Allgemeine Zeitung», dann das Schweizer Fernsehen und schliesslich der Zürcher «Tagesanzeiger»: Alle stellten die Liechtensteiner Versicherer an den Pranger. Da sie im Gegensatz zu ihren Schweizer Pendants über einen legalen Marktzugang in die Europäische Union verfügten, lasse sich über sie undeklariertes Geld auf Schweizer Konten legalisieren. Liechtensteiner Versicherer wehren sich gegen die Vorwürfe mit dem Argument, ihre Produkte seien konform mit den Steuergesetzen der Heimatländer ihrer Kundschaft.

Im Fall von Deutschland ist das die Voraussetzung, damit der Missbrauch überhaupt funktioniert: Nur auf steuerlich anerkannte Lebensversicherungen wird die moderate Steuer erst bei der Auszahlung fällig. Würde der deutsche Fiskus die Produkte nicht als steuerbegünstigte Lebensversicherung anerkennen, wären Steuern auf Kapitalerträge auch wärend der Laufzeit zu zahlen. Geld in einer solchen Versicherung würde durch nicht gezahlte Steuern auf Erträge damit jährlich neue Steuerhinterziehungstatbestände schaffen.

Offene Geheimnisse
Es ist in der Branche ein offenes Geheimnis, dass mit dem Verpacken von undeklarierten Bankdepots in sogenannte Versicherungsmäntel oder das Verstecken von Geld in fondsgebundenen Lebensversicherungen von einigen jahrelang gute Geschäfte gemacht wurden. Gerade bei Deutschen war das Modell beliebt. «Das ist eine Strategie, die schon seit Langem gefahren wird», sagt der deutsche Steuerstrafrechtler Professor Jürgen Wessing.

«Versicherungsmäntel sind auch in Deutschland lange in Mode gewesen, auch um undeklarierte Gelder wieder zu deklarieren.» Und bei einer Schweizer Versicherung heisst es unter der Hand: «Bis vor relativ kurzer Zeit haben wir es gehalten wie Schweizer Privatbankiers: Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, die Steuer ist allein Sache der Kunden.»

Inzwischen hat sich die Lage dramatisch geändert: Heute will sich kein Versicherer dabei erwischen lassen, wie er aktiv mit Geldversteck- oder Verjährungsstrategien wirbt. Das Beispiel UBS hat den Versicherern den Angstschweiss auf die Stirn getrieben. Zur Erinnerung: Als herauskam, wie dreist die Schweizer Grossbank in den USA Steuerhinterzieher umwarb, stand die Existenz ihres US-Geschäfts auf dem Spiel.

Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht FMA ist sich des Dilemmas bewusst: Die Lebensversicherungsprodukte seien seit Jahren in verschiedenen Ländern auf dem Markt und anerkannt, unterstreicht FMA-Chef Mario Gassner. Wie bei anderen Geschäftsmodellen prüfe die Behörde allerdings auch laufend die Rechtsrisiken dieser Produkte, treffe «Massnahmen zur Risikominimierung» und «sensibilisiere» die Versicherungsgesellschaften.

Höchstes Reputationsrisiko
Die lassen nun schon aus eigenem Interesse grösste Vorsicht walten. «Undeklarierte Gelder anzunehmen ist ja nicht strafbar», heisst es in der Branche. «Aber das Reputationsrisiko ist gross und die Reputation ist unser höchstes Gut.»


«Die Zeit der Mäntel ist vorbei»

Caroline Voigt, Geschäftsführerin des Liechtensteinischen Versicherungsverbands, hat kein Verständnis für die jüngsten Steuerhinterziehungsvorwürfe im Zusammenhang mit Lebensversicherungen: «Wir locken kein undeklariertes Geld an.»

Mit Caroline Voigt sprach Wolfgang Frey

In den vergangenen Wochen ist in der Schweiz und in Deutschland darüber berichtet worden, dass Schweizer Banken Versicherer in Liechtenstein dazu benutzen, ihre undeklarierten Kundengelder in Lebensversicherungen und sogenannten Versicherungsmänteln zu parken, die bei der Auszahlung straflos deklariert, mithin «reingewaschen» werden können. Stimmt das?

Caroline Voigt: Davon kann keine Rede sein! Dafür sind die Produkte nicht konzipiert. Zudem ist die Zeit der Mäntel vorbei. Die Zukunft gehört ganz klar rechts- und steuerkonformen Lösungen für die jeweiligen Länder und den fondsgebundenen Produkten.

Aber es wäre möglich, diese Produkte dazu zu benutzten. Im Fall von deutschen Kunden beträgt die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung zehn Jahre. Bliebe das Geld so lange in einem dieser sogenannten Versicherungsmäntel, wäre das Schwarzgeldproblem für diese Kunden gelöst. Da sie ja nicht vermögenssteuerpflichtig sind, entstünde kein neuer Tatbestand der Steuerhinterziehung, die Erträge würden bei der Auszahlung ordentlich versteuert ...

Unsere Mitgliedsunternehmen sind sehr bedacht darauf, steuer- und aufsichtsrechtlich konform zu arbeiten. Kunden werden dazu verpflichtet, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Geld, das sie in die Versicherung einbringen, versteuert ist und auch in Zukunft versteuert wird.

Theoretisch kann ein Kunde ja viel unterschreiben, gerade jemand, der das Finanzamt schon früher regelmässig belogen hat ...

Ja, aber ich glaube, die Hemmschwelle, da falsche Angaben zu machen, ist schon höher. Schlussendlich wäre das ja ein Betrug gegenüber dem Versicherer. Zudem gehen die Versicherer mit diesen Erklärungen deutlich weiter im Kampf gegen den Missbrauch als weltweit in der Finanzindustrie üblich. Die Branche in Liechtenstein setzt hier klare Zeichen!

Mit der Unterschrift ist der Versicherer dann aus dem Schneider in der Frage der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, falls der Kunde doch undeklarierte Gelder einzahlt?

Ich denke schon, dass man niemandem aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung unterstellen kann, der wirklich alles Mögliche unternommen hat, um das sicherzustellen. Die unternehmensinternen Prüfungen sind dabei sehr strikt. Bis ins Letzte überprüfen kann man das natürlich nicht, aber die Versicherer nehmen die Möglichkeiten wahr, die sie haben. Sie weisen die Kunden auch darauf hin, dass wir inzwischen mit mehreren Ländern Abkommen zum Informationsaustausch in Steuerhinterziehungsverdachtsfällen geschlossen haben ...

... die nicht nur für Banken, sondern auch für Versicherer gelten?

Ja, wir unterstehen auch diesen Abkommen.

«Dafür sind diese Produkte nicht gemacht»

Aber wenn jetzt – nur einmal angenommen – ein deutscher Kunde undeklariertes Geld auf einer Schweizer Bank und angesichts der Datenklauaffären Angst bekommen hat – der könnte sein Depot in einen liechtensteinischen Versicherungsmantel einbringen. Damit würde sein Name bei der Bank nicht mehr aufscheinen, nur noch der der Versicherung. Ein Datenklau bei seiner Bank wäre dann nicht mehr so ein grosses Risiko für ihn. Ein gewisses Diskretionspotenzial haben die Mäntel also schon.

Nein. Dafür sind diese Produkte eindeutig nicht gemacht. Heute will doch kein vernünftiger Unternehmer nicht deklariertes Geld.

Die Produkte gibt es ja auch schon länger. Nur sind sie durch die Steueraffäre und die Aufweichung des Bankgeheimnisses jetzt auch für andere Zwecke attraktiv geworden ...

Die Produkte gibt es schon seit jeher in Liechtenstein, aber auch an anderen Finanzplätzen wie Irland oder Luxemburg. Da wird von den Medien viel falsch dargestellt. Sie werden dargestellt, als wären sie dafür gemacht worden, nicht deklarierte Gelder zu deklarieren, damit sie nachher versteuert sind. Dafür sind sie nicht da.

Wofür sind sie denn da?

Es sind attraktive Produkte, in die Anleger Vermögen einbringen und von steuerlichen Vorteilen für Lebensversicherungen profitieren können.

Weil sie als Teil der privaten Altersvorsorge besonders begünstigt sind?

Ja. In Deutschland gibt es beispielsweise keine Besteuerung der Kapitalerträge innerhalb der Versicherung ...

... womit man die in Deutschland seit 2009 geltende Kapitalertragssteuer vermeiden und die Besteuerung nach hinten verschieben kann ...

Im Erlebensfall und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden die Kapitalerträge aus der Versicherung nur mit dem halben Einkommenssteuersatz belegt. Sie dürfen nicht vergessen, dass in den meisten europäischen Ländern Lebensversicherungen steuerlich gefördert werden, da sie als Instrument der Altersvorsorge gelten.

«Die Nachfrage bei Deutschen ist gestiegen»

Wie gut läuft denn das Geschäft mit diesen fondsgebundenen Lebensversicherungen?

Wir haben keine Statistiken darüber, welche Prämien aus welchen Produkten stammen. Viele Unternehmen bieten dieses Produkt an und die Nachfrage ist da. Mit dem deutschen Gesetz zur Kapitalertragssteuer wurde für die Anbieter auch Rechtssicherheit geschaffen.Vorher war nicht immer ganz klar, wie Versicherungen zu versteuern waren. Die Nachfrage auch bei deutschen Kunden ist deshalb nicht gesunken, sondern gestiegen. Man begrüsst die Rechtssicherheit, die dadurch entstanden ist. Unsere Mitglieder im Versicherungsverband legen hohen Wert darauf, ihre Produkte nach den vertrags- und steuerrechtlichen Bestimmungen zu richten und passen ihre Produkte den gesetzlichen Änderungen an.

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