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leseprobegeldwaesche

wenn politiker zum risiko für den finanzplatz werden. für wirtschaft regional, 2007

Geldwäsche

20. Januar 2007

Der Politiker als Finanzplatzrisiko

Wo Macht auf Geld trifft, steigt die Versuchung: Politiker und Manager gelten als besonders anfällig für kriminelle Machenschaften. Ihr schwarzes Geld sollen sie aber nicht ungestraft waschen können. Eine Herausforderung für die Finanzplätze.

Von Wolfgang Frey

Vaduz. – Die Bürokratie hat dem Risiko längst einen Namen verpasst: «Political Exposed Persons», zu deutsch «Politisch exponierte Personen», kurz «PEPs». Einer der bekannteren aus der jüngeren Geschichte der Finanzskandale ist der nigerianische Ex-Diktator Sani Abacha. Der hatte über die Jahre mehr als 2,2 Mrd. US-Dollar aus seinem Staatshaushalt abgezweigt und sein Clan konnte rund 700 Mio. US-Dollar davon auf mehr als 150 Konten bei 17 schweizerischen Banken bunkern. Rund 750 Mio D-Mark liess der Diktator zudem in Liechtenstein verwalten. Als die Sache nach Abachas Tod aufflog, war die Aufregung gross und die Finanzplätze gerieten ins Zwielicht.

Die PEP-Früherkennug
Die Strategie gegen solche Fälle, die am Ende einen ganzen Finanzplatz in Verruf bringen können, ist einfach und folgt dem vielzitierten medizinischen Ratschlag «Vorbeugen ist besser als Heilen». Früherkennung ist also angesagt: Wer als Banker oder Treuhänder gleich von Anfang an weiss, dass er es mit einem PEP zu tun hat, kann schon bei der Kontoeröffnung abklären, ob vielleicht ein Verdacht besteht, dass der neue Kunde oder die neue Kundin das in Frage stehende Geld nicht aus sauberen Quellen hat.

Erhöhte Sorgfaltspflichten
Und er kann und muss sogar von Gesetzes wegen im Verlauf der Geschäftsbeziehung aufmerksamer als bei anderen darauf achten ob sich neue Verdachtsmomente ergeben, die dann den Behörden zu melden sind, wenn sie sich nicht klären lassen.
Bleibt die entscheidende Frage: Wie erkennt man einen PEP? Die neue EU-Richtlinie zur Geldwäsche, die derzeit im Fürstentum umgesetzt wird, schreibt im Gegensatz zur geltenden Regelung detaillierter vor, wer PEP ist und wer nicht. PEPs sind danach beispielsweise nicht mehr nur Politiker und Manager staatlicher Unternehmen sowie die ihnen «aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahe stehen» Personen, und die Betonung liegt dabei auf «erkennbar». Die EU subsumiert nun auch dezidiert die Lebenspartner der eigentlichen PEPs darunter, ihre Kinder, deren Partner, die Eltern und genau spezifizierte Geschäftspartner.

Der Banker als Hilfspolizist
Für die sorgfaltspflichtigen Banker, Treuhänder und Versicherungsleute bedeutet das: Nachfragen. Und das könnte unangenehm werden, wenn es zu sehr ins Private geht. Im Endeffekt, sagt Michael Lauber, der Geschäftsführer des Liechtensteiner Bankenverbandes, müsse der Sorgfaltspflichtige «fast schon eine Art Hilfspolizist sein, um das Gesetz im Wortlaut zu erfüllen». Und das sei eigentlich nicht die Idee des Ganzen. «Der Banker wird vor die Frage gestellt, wieviel muss er fragen, um das Gesetz zu erfüllen, ohne beim Kunden als Polizist zu erscheinen», sagt Lauber.

«Haben Sie einen schwulen Sohn?»
Am Ende werden daher intime Fragen nach dem Privatleben vielleicht gar nicht gestellt. Wie zum Beispiel diese, zumindest theoretisch notwendige: «Haben Sie vielleicht einen schwulen Sohn, der mit einer politisch aktiven Person in einer eingetragenen Partnerschaft lebt?»
Immerhin verlangt die EU im Wortlaut der Richtlinie auch eine Abklärung der «Partner, die nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleich gestellt» sind. «Irgendwo muss auch eine Grenze sein», meint Lauber und prognostiziert eine Art Übervorsicht: «Wahrscheinlich werden daher erstmal viel mehr Kunden als eigentlich nötig als PEPs eingestuft.» Für die gelten dann wiederum ebenso eigentlich überflüssige schärfere Überwachungsvorschriften für die laufenden Geschäfte.
Roger Frick, Vizepräsident der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung, ist ebenfalls skeptisch: «Ich bin nicht glücklich, dass man den Formalismus so lebt. Das verhindert das Denken.» Letztlich komme es doch darauf an, wachsam zu sein und nicht bloss einen Fragenkatalog abzuarbeiten, wie ihn die Europäische Union jetzt mit ihrer Richtlinie praktisch vorschreibe.

Es geht auch jetzt schon anders
«Die Idee, die dahintersteht, ist doch, dass die Finanzintermediäre sorgfältig arbeiten, doch so kommt man nicht auf die heiklen Sachen», sagt Frick. «Ich stolpere eher über diese Daten, wenn ich einen Kunden frage, wieso er eine bestimmte Transaktion überhaupt abwickeln kann, wenn ich frage, wo etwas investiert werden soll.»
Wer etwa komme, um eine Firma zu gründen, die sich wiederum um eine Ausschreibung in Russland bewerben wolle, brauche meist Kontakte zu Behörden. Denn ohne Kontakte laufe in diesen Ländern kaum etwas bei der Auftragsvergabe.

Am Ende zählt der Verstand
«Dann frage ich den Kunden natürlich heute schon, wie er darauf kommt, dabei Chancen zu haben und dann kommen auch die Kontakte zu den PEPs raus, dafür brauche ich keine neue Verordnung», sagt Frick. Sein Fazit: «Der gesunde Menschenverstand ist das A&O.» Lauber sieht das ähnlich: «Bei der Abwägung, welches Risiko ein neuer Kunde darstellt, ist das Bauchgefühl am Ende immer noch das allerwichtigste.»

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