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wer oder was ist ein "pep"?. für wirtschaft regional 2007

Geldwäsche

20. Januar 2007

Brüsseler Richtlinie sorgt für eine Inflation der PEPs

Brüssel hat den PEP jetzt neu und ausführlich definiert. In der Liechtensteiner Sorgfaltspflichtverordnung nimmt der entsprechende Passus nach der Umsetzung der EU-Richtlinie voraussichtlich den vierfachen Platz ein.

Vaduz.- Wer mit PEPs Geschäfte macht, muss besondere Sorgfalt walten lassen. Am Anfang steht damit die Frage «Wer ist überhaupt ein PEP?» Die aktuelle Fassung der Liechtensteiner Sorgfaltspflichtsverordnung (SVP) beantwortet diese Frage auf zwei Absätzen.

Zu den politisch exponierten Personen zählen demnach «Personen mit prominenten öffentlichen Funktionen im Ausland» wie etwa Staats- und Regierungschefs, hohe Politiker, hohe Funktionäre in Verwaltung, Justiz, Militär und Parteien sowie die obersten Entscheidungsträger staatlicher Unternehmen.

Doch nicht nur diese Personen selbst werden zu den PEPs gezählt, auch ihr engeres Umfeld wird dazugezählt. Laut SVP sind das «Unternehmen und Personen», die den vorgenannten Personen – also den eigentlichen PEPs – «aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahe stehen».

Soweit, so gut. Wer nach dieser Definition tatsächlich zu den PEPs zählt, wer also etwa als «hoher» Verwaltungsfunktionär seines jeweiligen Landes eingestuft wird und wer nicht, wird in vielen Fällen Ermessenfrage bleiben. Gleiches gilt für die Frage, wer nun in der Tat zu den «nahestehenden» Personen zählen soll und wer nicht.

Genauere Anhaltspunkte
Die dritte Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU, die bis Ende Jahr auch hierzulande gelten soll, gibt den Finanzmarktteilnehmern nun genauere Anhaltspunkte an die Hand. Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht hat sie bereits in einem Entwurf für eine Novelle der SPV umgesetzt. Dort umfasst die Definition nun rund eine ganze Seite.

Brüssel geht in Details
Danach sind PEPs im Ausland ansässige Personen, «die wichtige öffentliche Ämter ausüben» wie Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder «sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von aussergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann».

Letzteres macht wie die anderen aufgezählten Funktionen durchaus klarer, wer gemeint ist. Allerdings: Der Sorgfaltspflichtige muss sich künftig zum Beispiel auch über die Justizorganisation des Heimatlandes seines Neukunden informieren. Nur so kann er letztlich entscheiden, welcher Richter PEP ist und welcher nicht.

Zu den PEPs zählen nach der neuen EU-Definition zudem Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken, Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte. Manager zählen ebenfalls dazu: Die «Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen», formuliert der SPV-Entwurf analog zur EU-Richtlinie.

«Unmittelbare Familienmitglieder»

Wie in der alten Fassung gilt die PEP-Vermutung auch in der neuen für das Umfeld des eigentlichen PEP. Das wird nun detailliert beschrieben und umfasst einen grösseren Personenkreis. Dazu zählen «unmittelbare Familienmitglieder» wie der Ehepartner aber neu auch «der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist», gemeint sind offenbar die so genannten «Eingetragenen Partnerschaften», die der Ehe in den meisten Ländern jedoch nicht umfassend gleich gestellt sind, was im Zweifelsfall Fragen aufwerfen wird. Ebenfalls zu den PEPs zählen ihre Kinder und deren Ehepartner oder Partner sowie deren Eltern.

Stiftungen im Fokus
Damit nicht genug: Auch wer eine «enge Geschäftsbeziehung» mit einem PEP unterhält wird in der EU-Definition zu einem ebensolchen, wie auch einer, der zusammen mit einem PEP Geld zum Beispiel in eine Stiftung gesteckt hat und als «wirtschaftlich Berechtigter» dieser Finanzkonstruktion gilt.

Auf die Finanzmarktteilnehmer kommt damit einiges an neuer Recherchearbeit zu. Experten schätzen, dass die Zahl der Menschen, die weltweit als PEPs eingestuft werden, durch die neuen EU-Kriterien von derzeit knapp 250 000 auf gut eine Million steigt. (wfr)


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